Dosisflächenproduktmessgerät
/ mAs-Nachanzeige - Prüfung der Realisierung ist
Ihre nächste (!) Sachverständigen-Prüfung
Die Notwendigkeit
Ihre Röntgenanlage ab 2008 mit einem Dosisflächenproduktmessgerät
oder mAs-Nachanzeige nachzurüsten, ergibt sich aus der Sachverständigen-Prüfrichtlinie
vom 27.08.2003, mit derzeit insgesamt 4 Änderungen (letztmalig mit
Rundschreiben vom 11.05.2007, Stand Nov. 2007).
Bis
WANN ist die Nachrüstung notwendig?
Die Nachrüstung
ist bis zum 31.12.2007 erforderlich. Jedoch durch verschiedene Umstände
traten vielerorts Verunsicherungen auf, so dass sich die Realisierungen
der Nachrüstung auf die letzten Kalenderwochen des Jahres 2007 konzentrierten.
Daher ist zumindest in Sachsen (in anderen Bundesländern sicher ebenso)
folgende Regelung zulässig: Ihre Auftrags-Auslösung mit einer
Bestätigung von einem Röntgen-Fachhändler bzw. Röntgen-Service
sollte bis zum 31.12.2007 bei Ihnen vorliegen. Die Realisierung der Nachrüstung
war somit auch noch in den ersten Monaten des Jahres 2008 möglich.
Letztlich ist die Realisierung bis zu Ihrer
nächsten Sachverständigen-Prüfung nach dem 31.12.2007 zwingend
notwendig.
WARUM
ist die Nachrüstung notwendig?
Eine
mAs-Nachanzeige am Bedienfeld ODER ein Dosisflächenproduktmessgerät an
jedem Röntgen-Strahler ist erforderlich bei Röntgen-Aufnahmen
MIT Belichtungsautomatik.
Hier geht es darum, dass die Patienten-Dosen, insbesondere für alle
Arten von Röntgen-Untersuchungen welche MIT
Belichtungsautomatik durchgeführt
werden, zukünftig erfasst und dokumentiert werden können.
Dosisflächenproduktmessgerät
Die
Nachrüstung mit einem Dosisflächenproduktmessgerät ist relativ preiswert
und leicht zu realisieren. Allerdings muss jeder
vorhandene Röntgen-Strahler damit nachgerüstet werden. Dann entspricht
Ihre Röntgenanlage den Anforderungen auch an Pädiatrie-Röntgen-Aufnahmen,
die Sie mit Belichtungsautomatik durchführen.
mAs-Nachanzeige
Röntgengeneratoren mit Baujahr nach 1990 verfügen
in der Regel über eine so genannte mAs-Nachanzeige. Diese genügt
den Anforderungen für Röntgenaufnahmen mit Belichtungsautomatik
am erwachsenen Patienten.
Jedoch für Pädiatrie-Aufnahmen mit Belichtungsautomatik ist auf jedem
Fall ein Dosisflächenprodukt-Messgerät notwendig.
Ein nachträglicher Einbau einer mAs-Nachanzeige ist möglich, jedoch unverhältnismäßig
teurer als die Nachrüstung mit einem Dosisflächenproduktmessgerät
je Röntgen-Strahler.
Dosisflächenprodukt-Messgerät
(Messgerät des Dosisflächenprodukts, Dosis
bezogen auf die Fläche)
Das
Dosisflächenprodukt-Messgerät besteht im
einfachsten Fall aus einer Messkammer mit integriertem
Anzeige-Display, einer langen Verbindungsleitung und einem Netzteil. Die
Messkammer wird an der Tiefenblende (Lichtvisier bzw. Collimator) eingeschoben
und das Kabel für dessen Stromversorgung wird an den Hochspannungskabeln
entlang geführt bis zu einer herkömmlichen Steckdose oder bis
in die Röntgenanlage.
Bei Bestellung
ist es wichtig, die Schienenweite
(Innenmaß) Ihrer Tiefenblende anzugeben. Außerdem ist zu entscheiden,
ob es reicht, wenn Sie die Dosiswerte direkt an der Messkammer ablesen
wollen oder besser in der Nähe, dort wo ohnehin Patientendaten geschrieben
werden. Oder Sie entscheiden sich für ein Dosisflächenprodukt-Messgerät
das gleich die Daten in Ihren PC übermitteln kann. Ersteres ist die
preisintensivere Variante. Falls Sie Patienten-Filter benutzen, ist zwischen
Messkammer und Tiefenblende zusätzlich
ein Adapter erforderlich.
Montage-Orte
der Dosisflächenprodukt-Messgeräte sind also nicht nur im Großraum
Dresden und Sachsen,
sowie in Thüringen,
Sachsen-Anhalt,
Brandenburg oder Berlin
möglich, - sondern auch in Hessen,
Bayern,
Baden-Württemberg,
Saarland, Rheinland-Pfalz,
Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen,
Bremen, Hamburg,
Schleswig-Holstein und
Mecklenburg-Vorpommern.
Hinter
diesem Link finden Sie weitere Infos zur Nachrüstung:
Stand 11.12.2007
und Mai 2009
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