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Dosisflächenproduktmessgerät / mAs-Nachanzeige
- Prüfung der Realisierung ist Ihre nächste (!) Sachverständigen-Prüfung

Die Notwendigkeit Ihre Röntgenanlage ab 2008 mit einem Dosisflächenproduktmessgerät oder mAs-Nachanzeige nachzurüsten, ergibt sich aus der Sachverständigen-Prüfrichtlinie vom 27.08.2003, mit derzeit insgesamt 4 Änderungen (letztmalig mit Rundschreiben vom 11.05.2007, Stand Nov. 2007).

Bis WANN ist die Nachrüstung notwendig?

Die Nachrüstung ist bis zum 31.12.2007 erforderlich. Jedoch durch verschiedene Umstände traten vielerorts Verunsicherungen auf, so dass sich die Realisierungen der Nachrüstung auf die letzten Kalenderwochen des Jahres 2007 konzentrierten. Daher ist zumindest in Sachsen (in anderen Bundesländern sicher ebenso) folgende Regelung zulässig: Ihre Auftrags-Auslösung mit einer Bestätigung von einem Röntgen-Fachhändler bzw. Röntgen-Service sollte bis zum 31.12.2007 bei Ihnen vorliegen. Die Realisierung der Nachrüstung war somit auch noch in den ersten Monaten des Jahres 2008 möglich. Letztlich ist die Realisierung bis zu Ihrer nächsten Sachverständigen-Prüfung nach dem 31.12.2007 zwingend notwendig.

WARUM ist die Nachrüstung notwendig?

Eine mAs-Nachanzeige am Bedienfeld ODER ein Dosisflächenproduktmessgerät an jedem Röntgen-Strahler ist erforderlich bei Röntgen-Aufnahmen MIT Belichtungsautomatik. Hier geht es darum, dass die Patienten-Dosen, insbesondere für alle Arten von Röntgen-Untersuchungen welche MIT Belichtungsautomatik durchgeführt werden, zukünftig erfasst und dokumentiert werden können.

Dosisflächenproduktmessgerät
Die Nachrüstung mit einem Dosisflächenproduktmessgerät ist relativ preiswert und leicht zu realisieren. Allerdings muss jeder vorhandene Röntgen-Strahler damit nachgerüstet werden. Dann entspricht Ihre Röntgenanlage den Anforderungen auch an Pädiatrie-Röntgen-Aufnahmen, die Sie mit Belichtungsautomatik durchführen.

mAs-Nachanzeige
Röntgengeneratoren mit Baujahr nach 1990 verfügen in der Regel über eine so genannte mAs-Nachanzeige. Diese genügt den Anforderungen für Röntgenaufnahmen mit Belichtungsautomatik am erwachsenen Patienten. Jedoch für Pädiatrie-Aufnahmen mit Belichtungsautomatik ist auf jedem Fall ein Dosisflächenprodukt-Messgerät notwendig.
Ein nachträglicher Einbau einer mAs-Nachanzeige ist möglich, jedoch unverhältnismäßig teurer als die Nachrüstung mit einem Dosisflächenproduktmessgerät je Röntgen-Strahler.


Dosisflächenprodukt-Messgerät
(Messgerät des Dosisflächenprodukts, Dosis bezogen auf die Fläche)

Das Dosisflächenprodukt-Messgerät besteht im einfachsten Fall aus einer Messkammer mit integriertem Anzeige-Display, einer langen Verbindungsleitung und einem Netzteil. Die Messkammer wird an der Tiefenblende (Lichtvisier bzw. Collimator) eingeschoben und das Kabel für dessen Stromversorgung wird an den Hochspannungskabeln entlang geführt bis zu einer herkömmlichen Steckdose oder bis in die Röntgenanlage.

Bei Bestellung ist es wichtig, die Schienenweite (Innenmaß) Ihrer Tiefenblende anzugeben. Außerdem ist zu entscheiden, ob es reicht, wenn Sie die Dosiswerte direkt an der Messkammer ablesen wollen oder besser in der Nähe, dort wo ohnehin Patientendaten geschrieben werden. Oder Sie entscheiden sich für ein Dosisflächenprodukt-Messgerät das gleich die Daten in Ihren PC übermitteln kann. Ersteres ist die preisintensivere Variante. Falls Sie Patienten-Filter benutzen, ist zwischen Messkammer und Tiefenblende zusätzlich ein Adapter erforderlich.

  • Da die Montage der Versorgungsleitung zum Dosisflächenprodukt-Messgerät zusammen mit der Steuerleitung des Winkelsensors (fail-safe-Schaltung) in einem Arbeitsgang durchgeführt werden kann, schlagen Sie "2 Fliegen mit einer Klappe" wenn Sie mir BEIDE Montagen in Auftrag geben. Das erspart Kosten - fragen Sie mich.
  • Selbst in entfernte Orte werden Sie mit günstigen Fahrkosten rechnen dürfen, wenn ich mehrere Aufträge in Ihrem Umfeld relativ zeitgleich erledigen kann.

Montage-Orte der Dosisflächenprodukt-Messgeräte sind also nicht nur im Großraum Dresden und Sachsen, sowie in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg oder Berlin möglich, - sondern auch in Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.

Hinter diesem Link finden Sie weitere Infos zur Nachrüstung:

Stand 11.12.2007 und Mai 2009

 

   
 
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